Rheinland-Pfalz5: JagdrechtRP-RP5-160-2015

Wie viele Kirrungen dürfen in einem Eigenjagdbezirk mit einer Größe von 170 Hektar grundsätzlich angelegt werden?

Kurze Antwort

In einem Eigenjagdbezirk mit 170 Hektar dürfen grundsätzlich drei Kirrungen angelegt werden.

  • A)nur eine Kirrung
  • B)zwei Kirrungen
  • C)drei Kirrungen
  • D)Die Anzahl spielt keine Rolle, weil die Verordnung über die Fütterung und Kirrung von Schalenwild nur für gemeinschaftliche Jagdbezirke gültig ist.
Erklärung

Die Kirrjagd ist kontingentiert; für Flächengrößen um 150–200 ha ist die Zahl der zulässigen Kirrplätze typischerweise auf drei begrenzt. So bleibt die Bejagung waidgerecht und vermeidet übermäßige Kirrintensität. Regulations may vary depending on the federal state.

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