Rheinland-Pfalz5: JagdrechtRP-RP5-160-2015

Wie viele Kirrungen dürfen in einem Eigenjagdbezirk mit einer Größe von 170 Hektar grundsätzlich angelegt werden?

Kurze Antwort

Richtig ist: drei Kirrungen.

  • A)nur eine Kirrung
  • B)zwei Kirrungen
  • C)drei Kirrungen
  • D)Die Anzahl spielt keine Rolle, weil die Verordnung über die Fütterung und Kirrung von Schalenwild nur für gemeinschaftliche Jagdbezirke gültig ist.

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