Rheinland-Pfalz5: JagdrechtRP-RP5-161-2015

Wie viele Kirrungen dürfen in einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk mit einer Größe von 400 Hektar grundsätzlich angelegt werden?

Kurze Antwort

Richtig ist: vier Kirrungen.

  • A)zwei Kirrungen
  • B)drei Kirrungen
  • C)vier Kirrungen
  • D)fünf Kirrungen

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