Rheinland-Pfalz5: JagdrechtRP-RP5-162-2015

Wie viele Kirrungen dürfen in einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk mit einer Größe von 720 Hektar grundsätzlich angelegt werden?

Kurze Antwort

Richtig ist: sechs Kirrungen.

  • A)drei Kirrungen
  • B)vier Kirrungen
  • C)fünf Kirrungen
  • D)sechs Kirrungen

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