Rheinland-Pfalz5: JagdrechtRP-RP5-84-2015

Wie viele Personen dürfen in einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk mit einer Größe von 700 Hektar höchstens jagdausübungsberechtigt sein?

Kurze Antwort

Richtig ist: 8 Personen.

  • A)3 Personen
  • B)5 Personen
  • C)7 Personen
  • D)8 Personen

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