Rheinland-Pfalz4: WildbrethygieneRP-RP4-108-2015

Wie werden Fallwild und erlegtes Wild bei Befall mit Räude beseitigt?

Kurze Antwort

Fallwild und räudekrank erlegtes Wild sind unschädlich zu beseitigen, indem sie außerhalb von Wasserschutzgebieten mindestens 50 cm tief vergraben werden.

  • A)Es muss nicht beseitigt werden.
  • B)Auslegen auf dem Luderplatz
  • C)durch tiefes Vergraben
  • D)durch den Amtstierarzt
Erklärung

Räude wird durch Grabmilben verursacht und kann sich durch direkten Kontakt verbreiten. Tiefes Vergraben verhindert weitere Ansteckung und entspricht den wildbrethygienischen Vorgaben; Auslegen am Luderplatz ist unzulässig.

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