Kurze Antwort
Fallwild und räudekrank erlegtes Wild sind unschädlich zu beseitigen, indem sie außerhalb von Wasserschutzgebieten mindestens 50 cm tief vergraben werden.
Räude wird durch Grabmilben verursacht und kann sich durch direkten Kontakt verbreiten. Tiefes Vergraben verhindert weitere Ansteckung und entspricht den wildbrethygienischen Vorgaben; Auslegen am Luderplatz ist unzulässig.
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