Rheinland-Pfalz5: JagdrechtRP-RP5-132-2015

Wo gilt ein im Saarland ausgestellter Jagdschein?

Kurze Antwort

Ein im Saarland ausgestellter Jagdschein gilt im gesamten Bundesgebiet.

  • A)nur im Saarland
  • B)nur im Saarland und im benachbarten Rheinland-Pfalz
  • C)Er gilt für das gesamte Bundesgebiet.
  • D)Wenn er vor dem 3. Oktober 1990 ausgestellt wurde, gilt er nur für das Gebiet der alten Bundesländer.
Erklärung

Nach § 15 Abs. 3 Bundesjagdgesetz gilt der Jagdschein bundesweit, unabhängig davon, in welchem Bundesland er ausgestellt wurde.

Jägerprüfung Rheinland-Pfalz – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten