Rheinland-Pfalz4: WildbrethygieneRP-RP4-18-2015

Wo ist das Vergraben von Tierkörpern oder Tierteilen von Wild verboten?

Kurze Antwort

Richtig sind: in Wasserschutzgebieten, in Schutzzonen von Trinkwassertalsperren und im Bereich von Wassergewinnungsanlagen.

  • A)in Wasserschutzgebieten
  • B)Es ist generell verboten.
  • C)in Schutzzonen von Trinkwassertalsperren
  • D)im Bereich von Wassergewinnungsanlagen

Erklärung wird noch erstellt

Für diese Frage gibt es noch keine ausführliche Erklärung. Lerne die Frage interaktiv und generiere die Erklärung kostenlos in unserer App.

Jägerprüfung Rheinland-Pfalz – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten