Kurze Antwort
In Rheinland-Pfalz ist die Erstattungspflicht von Wildschäden im Landesjagdgesetz geregelt.
Das Landesjagdgesetz Rheinland-Pfalz enthält im Teil „Wild- und Jagdschaden“ nähere Regelungen zur Ersatzpflicht und zum Verfahren. Es ergänzt und konkretisiert damit die Vorgaben des Bundesjagdgesetzes.
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