Rheinland-Pfalz2: JagdbetriebRP-RP2-119-2015

Wo ist in Rheinland-Pfalz die Erstattungspflicht von Wildschäden geregelt?

Kurze Antwort

In Rheinland-Pfalz ist die Erstattungspflicht von Wildschäden im Landesjagdgesetz geregelt.

  • A)in einer speziellen Landesverordnung
  • B)im Bundesjagdgesetz
  • C)im Landesjagdgesetz
  • D)in einem Musterpachtvertrag des Deutschen Jagdschutzverbandes
Erklärung

Das Landesjagdgesetz Rheinland-Pfalz enthält im Teil „Wild- und Jagdschaden“ nähere Regelungen zur Ersatzpflicht und zum Verfahren. Es ergänzt und konkretisiert damit die Vorgaben des Bundesjagdgesetzes.

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