Rheinland-Pfalz5: JagdrechtRP-RP5-193-2015

Woraus ergibt sich die Liste der Tierarten, die in RHEINLAND-PFALZ dem Jagdrecht unterliegen?

Kurze Antwort

In Rheinland-Pfalz ergibt sich die Liste der dem Jagdrecht unterliegenden Tierarten aus dem Landesjagdgesetz.

  • A)Tierschutzgesetz
  • B)Naturschutzgesetz
  • C)Landesjagdgesetz
  • D)Bundesjagdgesetz
Erklärung

Das Landesjagdgesetz Rheinland-Pfalz bestimmt, welche Tierarten dort dem Jagdrecht unterliegen. Es kann die im Bundesjagdgesetz aufgeführten Arten ergänzen.

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