Kurze Antwort
In Rheinland-Pfalz ergibt sich die Liste der dem Jagdrecht unterliegenden Tierarten aus dem Landesjagdgesetz.
Das Landesjagdgesetz Rheinland-Pfalz bestimmt, welche Tierarten dort dem Jagdrecht unterliegen. Es kann die im Bundesjagdgesetz aufgeführten Arten ergänzen.
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