Kurze Antwort
Der Jagdleiter muss sicherstellen, dass keine Jugendjagdscheininhaber als Schützen an der Treibjagd teilnehmen, die besonderen Sicherheitsbestimmungen der Gesellschaftsjagd eingehalten werden und genügend brauchbare Jagdhunde bereitstehen.
Jugendjagdscheininhaber sind von Gesellschaftsjagden als Schützen ausgeschlossen. Der Jagdleiter trägt die Verantwortung für die Einhaltung der UVV-Jagd und braucht ausreichend brauchbare Hunde für Stöbern und Nachsuche. Eine Waffenbesitzkarte ist dafür unerheblich.
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