Rheinland-Pfalz5: JagdrechtRP-RP5-194-2015

Worüber muss sich der Jagdleiter vor Jagdbeginn vergewissern bzw. was muss er beachten?

Kurze Antwort

Richtig sind: dass Inhaber von Jugendjagdscheinen nicht als Schützen an der Treibjagd teilnehmen, dass die für die Gesellschaftsjagd geltenden besonderen Sicherheitsbestimmungen eingehalten werden und dass genügend brauchbare Jagdhunde zur Verfügung stehen.

  • A)dass jeder Schütze die für seine Waffe erforderliche Waffenbesitzkarte mit sich führt
  • B)dass Inhaber von Jugendjagdscheinen nicht als Schützen an der Treibjagd teilnehmen
  • C)dass die für die Gesellschaftsjagd geltenden besonderen Sicherheitsbestimmungen eingehalten werden
  • D)dass genügend brauchbare Jagdhunde zur Verfügung stehen

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