Rheinland-Pfalz5: JagdrechtRP-RP5-194-2015

Worüber muss sich der Jagdleiter vor Jagdbeginn vergewissern bzw. was muss er beachten?

Kurze Antwort

Der Jagdleiter muss sicherstellen, dass keine Jugendjagdscheininhaber als Schützen an der Treibjagd teilnehmen, die besonderen Sicherheitsbestimmungen der Gesellschaftsjagd eingehalten werden und genügend brauchbare Jagdhunde bereitstehen.

  • A)dass jeder Schütze die für seine Waffe erforderliche Waffenbesitzkarte mit sich führt
  • B)dass Inhaber von Jugendjagdscheinen nicht als Schützen an der Treibjagd teilnehmen
  • C)dass die für die Gesellschaftsjagd geltenden besonderen Sicherheitsbestimmungen eingehalten werden
  • D)dass genügend brauchbare Jagdhunde zur Verfügung stehen
Erklärung

Jugendjagdscheininhaber sind von Gesellschaftsjagden als Schützen ausgeschlossen. Der Jagdleiter trägt die Verantwortung für die Einhaltung der UVV-Jagd und braucht ausreichend brauchbare Hunde für Stöbern und Nachsuche. Eine Waffenbesitzkarte ist dafür unerheblich.

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