Kurze Antwort
Der Jäger nutzt die Kurzwaffe für Bau- und Fallenjagd sowie für Fangschüsse; zur Selbstverteidigung darf sie nur in echter Notwehr geführt und eingesetzt werden, und Fangschüsse auf Schalenwild sind erst ab E0 ≥ 200 J zulässig.
Kurzwaffen dienen jagdlich dem Töten von Raubwild bei Bau- und Fallenfang sowie dem tierschutzgerechten Fangschuss. Für Schalenwild fordert die VSG/Regelwerk mindestens 200 J an der Mündung. Selbstverteidigung ist ausschließlich im Rahmen der Notwehr gerechtfertigt.
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