Rheinland-Pfalz3: WaffenRP-RP3-199-2015

Wozu benötigt der Jäger eine Faustfeuerwaffe?

Kurze Antwort

Der Jäger nutzt die Kurzwaffe für Bau- und Fallenjagd sowie für Fangschüsse; zur Selbstverteidigung darf sie nur in echter Notwehr geführt und eingesetzt werden, und Fangschüsse auf Schalenwild sind erst ab E0 ≥ 200 J zulässig.

  • A)zur Bau- und Fallenjagd
  • B)zur Selbstverteidigung
  • C)zur Jagd auf Schwarzwild in der Dickung
  • D)Um einen Fangschuss auf krankes Schalenwild anzubringen, wenn die Mündungsenergie (E 0) mindestens 200 Joule beträgt.
Erklärung

Kurzwaffen dienen jagdlich dem Töten von Raubwild bei Bau- und Fallenfang sowie dem tierschutzgerechten Fangschuss. Für Schalenwild fordert die VSG/Regelwerk mindestens 200 J an der Mündung. Selbstverteidigung ist ausschließlich im Rahmen der Notwehr gerechtfertigt.

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