Rheinland-Pfalz3: WaffenRP-RP3-124-2015

Zu einer Bockbüchsflinte im Kaliber 7 x 65 R und 12/70 gehört auch ein Bockdoppelflintenwechsellauf im Schrotkaliber 12/70. Muss auch dieser Lauf beschossen werden?

Kurze Antwort

Ja, auch der Bockdoppelflintenwechsellauf muss beschossen sein.

  • A)nein
  • B)ja
  • C)nur der obere Lauf
  • D)nur der untere Lauf
Erklärung

Jeder wesentliche Lauf einer Schusswaffe muss den vorgeschriebenen Beschuss tragen. Das gilt auch für einen Wechsellauf, unabhängig davon, ob er als oberer oder unterer Lauf verwendet wird.

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