Kurze Antwort
Ja, auch der Bockdoppelflintenwechsellauf muss beschossen sein.
Jeder wesentliche Lauf einer Schusswaffe muss den vorgeschriebenen Beschuss tragen. Das gilt auch für einen Wechsellauf, unabhängig davon, ob er als oberer oder unterer Lauf verwendet wird.
Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.