Rheinland-Pfalz2: JagdbetriebRP-RP2-133-2015

Zu welchen beiden Terminen müssen Wildschäden an forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken bei der zuständigen Behörde angemeldet werden, damit Anspruch auf Erstattung besteht?

Kurze Antwort

Richtig sind: zum 1. Mai und zum 1. Oktober.

  • A)zum 1. Januar
  • B)zum 1. Mai
  • C)zum 1. Juli
  • D)zum 1. Oktober

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