Kurze Antwort
Als „Jedermannsrecht“ kommt die vorläufige Festnahme eines auf frischer Tat angetroffenen Verdächtigen in Betracht.
Wird ein Täter bei der Begehung einer Straftat angetroffen und kann seine Identität nicht sofort festgestellt werden, darf ihn jedermann vorläufig festnehmen. Dies gilt beispielsweise auch für einen Jagdgast, der einen Wilderer auf frischer Tat ertappt.
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