Saarland5: WaffenSL-SL5-56-2025

Als Langwaffen bezeichnet man Schusswaffen,

Kurze Antwort

Richtig ist: deren kürzeste bestimmungsgemäß verwendbare Gesamtlänge 60 cm überschreitet und deren Lauf und Verschluss in geschlossener Stellung insgesamt länger als 30 cm sind.

  • A)die ausschließlich zum Erlegen von Schalenwild verwendet werden
  • B)die ausschließlich zum Erlegen von Flugwild verwendet werden
  • C)die nur als „kombinierte“ Waffen gebaut werden
  • D)deren kürzeste bestimmungsgemäß verwendbare Gesamtlänge 60 cm überschreitet und deren Lauf und Verschluss in geschlossener Stellung insgesamt länger als 30 cm sind
  • E)mindestens 50 cm Lauflänge haben.

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