Saarland1: JagdrechtSL-SL1-200-2025

Auch ohne Ausnahmegenehmigung der Jagdbehörde ist zugelassen

Kurze Antwort

Richtig ist: die Verabreichung von Salz in der Form von Salzlecken.

  • A)die Verabreichung von Arzneimitteln
  • B)die Verabreichung von Aufbaumitteln für den Wildkörper
  • C)die Verabreichung von Aufbaumitteln für die Gehörnmasse
  • D)die Verabreichung von Gebärhilfen
  • E)die Verabreichung von Salz in der Form von Salzlecken.

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