Saarland1: JagdrechtSL-SL1-67-2025

Auf einem für den allgemeinen Verkehr gesperrten Waldweg kürzen viele Autofahrer den Weg ab. Wer darf die Verkehrsteilnehmer zum Anhalten zwingen, um ihre Personalien festzustellen?

Kurze Antwort

Ein zufällig vorbeikommender Polizeibeamter darf die Verkehrsteilnehmer zum Anhalten zwingen und ihre Personalien feststellen.

  • A)Jedermann (auf frischer Tat)
  • B)der Jagdausübungsberechtigte
  • C)der bestätigte Jagdaufseher
  • D)der Jagdgast
  • E)ein zufällig vorbeikommender Polizeibeamter.
Erklärung

Der Jagdausübungsberechtigte, bestätigte Jagdaufseher oder Jagdgast ist hierzu bei einer bloßen Verkehrsordnungswidrigkeit nicht befugt. Die Feststellung der Personalien und das Anhalten obliegen hier der Polizei.

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