Saarland1: JagdrechtSL-SL1-35-2025

Auf welche Wildart ist die Nachtjagd verboten?

Kurze Antwort

Die Nachtjagd ist auf Rehwild verboten.

  • A)Rehwild
  • B)Schwarzwild
  • C)Auerwild
  • D)Möwen
  • E)Waldschnepfen.
Erklärung

Rehwild darf im Rahmen seiner Jagdzeit nicht während der Nachtzeit erlegt werden. Die Nachtzeit beginnt 1,5 Stunden nach Sonnenuntergang und endet 1,5 Stunden vor Sonnenaufgang.

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