Saarland1: JagdrechtSL-SL1-153-2025

Auf welches Wild ist der Schrotschuss im Allgemeinen verboten?

Kurze Antwort

Der Schrotschuss ist im Allgemeinen auf Schalenwild, also auch auf Überläufer, verboten.

  • A)Waschbär
  • B)Baummarder
  • C)Fuchs
  • D)Überläufer
  • E)Türkentaube.
Erklärung

Schalenwild darf grundsätzlich nur mit der Büchse (Kugel) bejagt werden; Schrot ist hier unweidgerecht und unzulässig. Überläufer gehört zum Schwarzwild und damit zum Schalenwild.

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