Kurze Antwort
Der Schrotschuss ist im Allgemeinen auf Schalenwild, also auch auf Überläufer, verboten.
Schalenwild darf grundsätzlich nur mit der Büchse (Kugel) bejagt werden; Schrot ist hier unweidgerecht und unzulässig. Überläufer gehört zum Schwarzwild und damit zum Schalenwild.
Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.