Kurze Antwort
Bei der Ansitzjagd müssen nicht unbedingt brauchbare Hunde mitgeführt und verwandt werden.
Bei Drück-, Treib- und Suchjagden sowie bei der Jagd auf Wasserwild ist der Einsatz brauchbarer Jagdhunde vorgeschrieben. Die Ansitzjagd kann hingegen ohne mitgeführten brauchbaren Jagdhund durchgeführt werden.
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