Saarland4: Hege & NaturschutzSL-SL4-104-2025

Bei wem ist der Wildschaden an forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken zu melden?

Kurze Antwort

Richtig ist: bei der zuständigen Gemeinde.

  • A)Bei der zuständigen Unteren Jagdbehörde
  • B)bei der Obersten Jagdbehörde
  • C)bei der zuständigen Gemeinde
  • D)bei der zuständigen Jagdgenossenschaft
  • E)bei der Jagdhaftpflichtversicherung.

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