Kurze Antwort
Wildschäden an forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken sind bei der zuständigen Gemeinde zu melden.
Die Schadensmeldung erfolgt grundsätzlich bei der für das beschädigte Grundstück zuständigen Gemeinde. Für forstwirtschaftliche Grundstücke gelten dabei besondere Meldefristen bis zum 1. Mai beziehungsweise 1. Oktober.
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