Saarland4: Hege & NaturschutzSL-SL4-104-2025

Bei wem ist der Wildschaden an forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken zu melden?

Kurze Antwort

Wildschäden an forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken sind bei der zuständigen Gemeinde zu melden.

  • A)Bei der zuständigen Unteren Jagdbehörde
  • B)bei der Obersten Jagdbehörde
  • C)bei der zuständigen Gemeinde
  • D)bei der zuständigen Jagdgenossenschaft
  • E)bei der Jagdhaftpflichtversicherung.
Erklärung

Die Schadensmeldung erfolgt grundsätzlich bei der für das beschädigte Grundstück zuständigen Gemeinde. Für forstwirtschaftliche Grundstücke gelten dabei besondere Meldefristen bis zum 1. Mai beziehungsweise 1. Oktober.

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