Saarland1: JagdrechtSL-SL1-4-2025

Beschlüsse der Jagdgenossenschaft bedürfen

Kurze Antwort

Beschlüsse der Jagdgenossenschaft bedürfen sowohl der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen als auch der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundfläche.

  • A)nur der Mehrheit der anwesenden Jagdgenossen
  • B)nur der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen
  • C)der Mehrheit sowohl der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen als auch der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundfläche
  • D)sowohl der 2/3 Mehrheit der anwesenden und der vertretenen Jagdgenossen als auch der 2/3 Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundfläche
  • E)nur der 2/3 Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundfläche.
Erklärung

Es gilt die sogenannte doppelte Mehrheit: Stimmenmehrheit und Flächenmehrheit müssen gleichzeitig erreicht werden. Die vertretenen Flächen werden im Jagdkataster erfasst.

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