Kurze Antwort
Nein, der Inhaber eines gültigen Jagdscheins darf seine Schonzeitbüchse im Kaliber .22 lfB dort nicht anschießen.
Das Anschießen einer solchen Jagdwaffe ist innerhalb des Wohngrundstücks nicht zulässig. Eine hohe Mauer oder ein ausreichender Kugelfang ändern daran nichts.
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