Kurze Antwort
Ja, ein Nachtsichtgerät darf zur Wildbeobachtung genutzt und frei erworben werden; verboten sind hingegen Nachtzielgeräte.
Ein eigenständiges Dual-Use-Nachtsichtgerät ohne Zieleinrichtung und Waffenmontage unterliegt nicht dem Waffengesetz. Nachtzielgeräte mit integrierter Zieleinrichtung sind dagegen verboten.
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