Saarland5: WaffenSL-SL5-83-2025

Darf ein Jäger ein Nachtsichtgerät zur Wildbeobachtung nutzen?

Kurze Antwort

Ja, ein Nachtsichtgerät darf zur Wildbeobachtung genutzt und frei erworben werden; verboten sind hingegen Nachtzielgeräte.

  • A)ja, aber nur in Verbindung mit einer Handlampe
  • B)ja, nur Nachtzielgeräte sind verboten und dürfen nicht einmal besessen werden
  • C)ja, das Nachtsichtgerät darf frei erworben werden, muss aber innerhalb von 14 Tagen auf der WBK eingetragen werden
  • D)ja, aber nur wenn er dies vorher der Unteren Jagdbehörde anzeigt
  • E)nein.
Erklärung

Ein eigenständiges Dual-Use-Nachtsichtgerät ohne Zieleinrichtung und Waffenmontage unterliegt nicht dem Waffengesetz. Nachtzielgeräte mit integrierter Zieleinrichtung sind dagegen verboten.

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