Saarland5: WaffenSL-SL5-64-2025

Darf man im Saarland mit einer Flinte, Kal. 12, ein auf einer Drückjagd anwechselndes Stück Rehwild erlegen?

Kurze Antwort

Ja, im Saarland darf Rehwild auf der Drückjagd mit einem bleifreien Flintenlaufgeschoss aus einer Flinte Kaliber 12 erlegt werden.

  • A)Nein
  • B)ja, wenn das Kaliber ausreichend ist und die Hülsenlänge 70 mm beträgt
  • C)ja, mit „Roller“
  • D)ja, mit bleifreiem Flintenlaufgeschoss
  • E)ja, aber nur mit Schrotkorngrößen über 1 mm Dicke.
Erklärung

Schrot und grobe Schrote („Roller“) sind für Schalenwild nicht zulässig. Ein Flintenlaufgeschoss ist hingegen ein massives Geschoss und darf für die Rehwildjagd verwendet werden.

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