Saarland1: JagdrechtSL-SL1-158-2025

Das Recht auf Notwehr steht zu

Kurze Antwort

Richtig ist: jedermann.

  • A)nur dem Jagdscheinbesitzer
  • B)nur dem Jagdaufseher
  • C)nur dem bestätigten Jagdaufseher
  • D)dem bestätigten Jagdaufseher und dem Jagdausübungsberechtigten
  • E)jedermann.

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