Saarland4: Hege & NaturschutzSL-SL4-72-2025

Das saarländische Naturschutzgesetz

Kurze Antwort

Richtig ist: regelt auch das Betreten der freie Landschaft; so dürfen landwirtschaftliche Flächen einschließlich Sonderkulturen während der Nutzzeit nur auf vorhandenen Wegen betreten werden; als Nutzzeit gilt die Zeit zwischen Bestellung und Ernte, bei Grünland die Zeit zwichen 01. April und 15. Oktober.

  • A)gibt es nicht, es gibt nur ein Bundesnaturschutzgesetz
  • B)regelt den Schutz des Wildes
  • C)regelt nur den Schutz der wildlebenden Tiere und Pflanzen
  • D)regelt nur die Belange der Landschaftspflege
  • E)regelt auch das Betreten der freie Landschaft; so dürfen landwirtschaftliche Flächen einschließlich Sonderkulturen während der Nutzzeit nur auf vorhandenen Wegen betreten werden; als Nutzzeit gilt die Zeit zwischen Bestellung und Ernte, bei Grünland die Zeit zwichen 01. April und 15. Oktober.

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