Kurze Antwort
Das saarländische Naturschutzgesetz regelt auch das Betreten der freien Landschaft; Acker- und Sonderkulturen dürfen während der Nutzzeit nur auf vorhandenen Wegen betreten werden, diese läuft von Bestellung bis Ernte, bei Grünland vom 01.04. bis 15.10.
Im Saarland enthält das Naturschutzrecht spezielle Betretensregelungen zum Schutz von Nutzflächen. Diese konkretisieren die Nutzzeit und beschränken das Betreten auf Wege, um Schäden an Kulturen zu vermeiden.
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