Saarland4: Hege & NaturschutzSL-SL4-72-2025

Das saarländische Naturschutzgesetz

Kurze Antwort

Das saarländische Naturschutzgesetz regelt auch das Betreten der freien Landschaft; Acker- und Sonderkulturen dürfen während der Nutzzeit nur auf vorhandenen Wegen betreten werden, diese läuft von Bestellung bis Ernte, bei Grünland vom 01.04. bis 15.10.

  • A)gibt es nicht, es gibt nur ein Bundesnaturschutzgesetz
  • B)regelt den Schutz des Wildes
  • C)regelt nur den Schutz der wildlebenden Tiere und Pflanzen
  • D)regelt nur die Belange der Landschaftspflege
  • E)regelt auch das Betreten der freie Landschaft; so dürfen landwirtschaftliche Flächen einschließlich Sonderkulturen während der Nutzzeit nur auf vorhandenen Wegen betreten werden; als Nutzzeit gilt die Zeit zwischen Bestellung und Ernte, bei Grünland die Zeit zwichen 01. April und 15. Oktober.
Erklärung

Im Saarland enthält das Naturschutzrecht spezielle Betretensregelungen zum Schutz von Nutzflächen. Diese konkretisieren die Nutzzeit und beschränken das Betreten auf Wege, um Schäden an Kulturen zu vermeiden.

Jägerprüfung Saarland – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten