Saarland1: JagdrechtSL-SL1-86-2025

Der Anspruch auf Ersatz von Wild- und Jagdschaden ist anzumelden

Kurze Antwort

Richtig ist: bei der für das beschädigte Grundstück zuständigen Gemeindebehörde.

  • A)bei der für das beschädigte Grundstück zuständigen Gemeindebehörde
  • B)bei der unteren Jagdbehörde
  • C)bei der obersten Jagdbehörde
  • D)bei der Jagdgenossenschaft
  • E)beim Amtsgericht.

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