Saarland1: JagdrechtSL-SL1-129-2025

Der im Saarland erteilte unentgeltliche Jagderlaubnisschein bedarf zu seiner Gültigkeit

Kurze Antwort

Richtig ist: der Unterschrift aller Mitpächter oder aller Miteigentümer eines Eigenjagdbezirkes.

  • A)der Unterschrift eines der Pächter
  • B)der Unterschrift aller Mitpächter oder aller Miteigentümer eines Eigenjagdbezirkes
  • C)der Genehmigung der Jagdbehörde
  • D)des Sichtvermerkes der VJS
  • E)der schriftlichen Genehmigung des Kreisjägermeisters.

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