Saarland1: JagdrechtSL-SL1-29-2025

Der Jäger hat beim Führen und Verwenden von Messern einiges zu beachten: Welche Antwort ist richtig?

Kurze Antwort

Richtig ist: Wenn ein Messer nur transportiert werden darf, ist es dann nicht zugriffsbereit, wenn es nur mit mehr als drei Handgriffen erreicht werden kann.

  • A)Ein Fallmesser ist zwar ein verbotener Gegenstand, Jäger dürfen ein solches trotzdem besitzen, weil sie es für die Jagd brauchen
  • B)Inhaber eines gültigen Jagdscheines dürfen immer und überall ein Messer führen, einzige Voraussetzung ist, dass es eine feststehende Klinge unter 12 cm Klingenlänge aufweist
  • C)Inhaber eines gültigen Jagdscheines dürfen Messer mit einer feststehenden Klinge von über 12 cm Klingenlänge, auch sog. „Saufänger“ oder Hirschfänger, immer griffbereit im Kraftfahrzeug haben
  • D)Wenn ein Messer nur transportiert werden darf, ist es dann nicht zugriffsbereit, wenn es nur mit mehr als drei Handgriffen erreicht werden kann
  • E)An Taschenmesser (Klappmesser), die zum Aufbrechen von Wild verwendet werden, bestehen keine besonderen Anforderungen. Sie können eine feststellbare Klinge aufweisen, müssen aber nicht.

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