Saarland1: JagdrechtSL-SL1-29-2025

Der Jäger hat beim Führen und Verwenden von Messern einiges zu beachten: Welche Antwort ist richtig?

Kurze Antwort

Ein Messer ist beim erlaubten Transport nicht zugriffsbereit, wenn es nur mit mehr als drei Handgriffen erreicht werden kann.

  • A)Ein Fallmesser ist zwar ein verbotener Gegenstand, Jäger dürfen ein solches trotzdem besitzen, weil sie es für die Jagd brauchen
  • B)Inhaber eines gültigen Jagdscheines dürfen immer und überall ein Messer führen, einzige Voraussetzung ist, dass es eine feststehende Klinge unter 12 cm Klingenlänge aufweist
  • C)Inhaber eines gültigen Jagdscheines dürfen Messer mit einer feststehenden Klinge von über 12 cm Klingenlänge, auch sog. „Saufänger“ oder Hirschfänger, immer griffbereit im Kraftfahrzeug haben
  • D)Wenn ein Messer nur transportiert werden darf, ist es dann nicht zugriffsbereit, wenn es nur mit mehr als drei Handgriffen erreicht werden kann
  • E)An Taschenmesser (Klappmesser), die zum Aufbrechen von Wild verwendet werden, bestehen keine besonderen Anforderungen. Sie können eine feststellbare Klinge aufweisen, müssen aber nicht.
Erklärung

Messer mit feststehender Klinge über 12 cm, Einhandmesser sowie Hieb- und Stoßwaffen dürfen außerhalb der Jagdausübung oder des direkten Weges dorthin nur in einem verschlossenen Behältnis transportiert werden.

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