Kurze Antwort
Ein Messer ist beim erlaubten Transport nicht zugriffsbereit, wenn es nur mit mehr als drei Handgriffen erreicht werden kann.
Messer mit feststehender Klinge über 12 cm, Einhandmesser sowie Hieb- und Stoßwaffen dürfen außerhalb der Jagdausübung oder des direkten Weges dorthin nur in einem verschlossenen Behältnis transportiert werden.
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