Saarland1: JagdrechtSL-SL1-121-2025

Der Jagdvorstand

Kurze Antwort

Richtig ist: ist von der Jagdgenossenschaft zu wählen.

  • A)wird von der Unteren Jagdbehörde berufen
  • B)muss jagdpachtfähig sein
  • C)muss die Jägerprüfung mit Erfolg abgelegt haben
  • D)ist von der Jagdgenossenschaft zu wählen
  • E)leitet Gesellschaftsjagden.

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