Saarland1: JagdrechtSL-SL1-133-2025

Der Schuss mit Posten ist im Saarland

Kurze Antwort

Im Saarland ist der Schuss mit Posten auf alles Wild außer Schalenwild grundsätzlich erlaubt; als Fangschuss auf Schalenwild ist er zulässig, wenn es aus Sicherheitsgründen angezeigt ist.

  • A)auf alles Wild verboten
  • B)als Fangschuss immer erlaubt
  • C)als Fangschuss nur auf Schalenwild erlaubt
  • D)grundsätzlich auf alles Wild, ausgenommen Schalenwild, erlaubt; darüber hinaus ist er als Fangschuss auf Schalenwild erlaubt, wenn es aus Sicherheitsgründen angebracht ist
  • E)nur als Fangschuss auf Füchse erlaubt.
Erklärung

Posten (grobe Schrote) sind jagdlich vielseitig nutzbar, jedoch zum regulären Beschuss von Schalenwild verboten. In Ausnahmesituationen darf bei Schalenwild ein Fangschuss mit Posten erfolgen, wenn dies sicherer ist als ein Kugelschuss.

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