Kurze Antwort
Im Saarland ist der Schuss mit Posten auf alles Wild außer Schalenwild grundsätzlich erlaubt; als Fangschuss auf Schalenwild ist er zulässig, wenn es aus Sicherheitsgründen angezeigt ist.
Posten (grobe Schrote) sind jagdlich vielseitig nutzbar, jedoch zum regulären Beschuss von Schalenwild verboten. In Ausnahmesituationen darf bei Schalenwild ein Fangschuss mit Posten erfolgen, wenn dies sicherer ist als ein Kugelschuss.
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