Saarland1: JagdrechtSL-SL1-50-2025

Der Steinadler gehört zu / zum

Kurze Antwort

Der Steinadler gehört zum Hochwild.

  • A)Raubzeug
  • B)den gemäß § 19 Bundesjagdgesetz besonders geschützten Tieren
  • C)Schalenwild
  • D)Hochwild
  • E)Niederwild.
Erklärung

Nach § 2 Abs. 4 BJagdG gehören Steinadler und Seeadler neben dem Schalenwild außer Rehwild sowie dem Auerwild zum Hochwild. Hochwild ist keine Einteilung nach Körpergröße.

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