Kurze Antwort
Die Bestätigung der Jagdaufseher gehört nicht zu den gesetzlich übertragenen Aufgaben der Vereinigung der Jäger des Saarlandes.
Zu ihren Aufgaben zählen unter anderem die Abnahme der Jägerprüfung und die Bestätigung der Brauchbarkeit von Jagdhunden. Eine gesetzliche Zuständigkeit für die Bestätigung von Jagdaufsehern ist nicht vorgesehen.
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