Saarland1: JagdrechtSL-SL1-193-2025

Der Vereinigung der Jäger des Saarlandes sind verschiedene Aufgaben durch Gesetz übertragen. Dazu zählt nicht

Kurze Antwort

Die Bestätigung der Jagdaufseher gehört nicht zu den gesetzlich übertragenen Aufgaben der Vereinigung der Jäger des Saarlandes.

  • A)die Abnahme der Jägerprüfung
  • B)die Abnahme der Falknerprüfung
  • C)die Abnahme der Jagdaufseherprüfung
  • D)die Bestätigung der Jagdaufseher
  • E)die Bestätigung der Brauchbarkeit von Jagdhunden.
Erklärung

Zu ihren Aufgaben zählen unter anderem die Abnahme der Jägerprüfung und die Bestätigung der Brauchbarkeit von Jagdhunden. Eine gesetzliche Zuständigkeit für die Bestätigung von Jagdaufsehern ist nicht vorgesehen.

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