Saarland4: Hege & NaturschutzSL-SL4-100-2025

Die auf einem bejagbaren Grundstück in einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk vorübergehend aufgestellten Bienenkörbe wurden von Wildschweinen zerstört; ist dadurch eine Verpflichtung zum Ersatz des Wildschadens entstanden?

Kurze Antwort

Richtig ist: da die Bienenkörbe weder Bestandteile noch Erzeugnisse des Grundstückes sind, entstand kein ersatzpflichtiger Wildschaden.

  • A)Bei Schäden, die durch Schwarzwild verursacht werden, entsteht keine Schadenersatzpflicht
  • B)der Schaden an den Bienenkörben ist dem Geschädigten von der Jagdgenossenschaft zu ersetzen
  • C)der Jagdpächter, der den Ersatz des Wildschadens übernommen hat, ist für die zerstörten Bienenkörbe schadenersatzpflichtig
  • D)nur wenn die Bienenkörbe innerhalb einer Einzäunung stehen, entsteht eine Verpflichtung zum Ersatz des Wildschadens
  • E)da die Bienenkörbe weder Bestandteile noch Erzeugnisse des Grundstückes sind, entstand kein ersatzpflichtiger Wildschaden.

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