Saarland1: JagdrechtSL-SL1-79-2025

Die Aufgaben des Jagdschutzes sind ursprünglich und grundsätzlich im § 23 BJG aufgezählt. Welche Aufgabe stammt darüber hinaus aus dem SJG?

Kurze Antwort

Richtig ist: die Sorge für die Einhaltung tierschutzrechtlicher Vorschriften.

  • A)der Schutz des Wildes vor Wilderern
  • B)der Schutz des Wildes vor Futternot und Wildseuchen
  • C)der Schutz des Wildes vor wildernden Hunden und Katzen
  • D)die Sorge für die Einhaltung der zum Schutz des Wildes und der Jagd erlassenen Vorschriften
  • E)die Sorge für die Einhaltung tierschutzrechtlicher Vorschriften.

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