Saarland1: JagdrechtSL-SL1-100-2025

Die Ausbildung und Prüfung von Jagdhunden an lebenden Tieren

Kurze Antwort

Richtig ist: ist nur durch eine von der Vereinigung der Jäger des Saarlandes anerkannte Person mit der erforderlichen Sachkenntnis zulässig.

  • A)ist nicht zulässig
  • B)ist nur durch eine von der Regierung des Saarlandes anerkannte Person zulässig
  • C)ist nur durch eine von der Vereinigung der Jäger des Saarlandes anerkannte Person mit der erforderlichen Sachkenntnis zulässig
  • D)ist nur in Anwesenheit eines anerkannten Vertreters des Tierschutzes zulässig
  • E)ist sowohl an Enten als auch an anderen Vögeln zulässig.

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