Saarland1: JagdrechtSL-SL1-175-2025

Die Brackenjagd darf nur ausgeübt werden

Kurze Antwort

Richtig ist: auf einer Fläche von mindestens 1.000 ha.

  • A)von einem nicht stehenden Kraftfahrzeug aus
  • B)aus einem stehenden Kraftfahrzeug
  • C)in Eigenjagdbezirken
  • D)auf eingefangenes oder aufgezogenes Wild, wenn dieses innerhalb von 4 Wochen vor Beginn der Jagdausübung ausgesetzt ist
  • E)auf einer Fläche von mindestens 1.000 ha.

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