Saarland1: JagdrechtSL-SL1-61-2025

Die Fläche, auf der einem Jäger die Jagdausübung gestattet ist, muss dieser unverzüglich in den Jagdschein eintragen lassen. Diese Vorschrift betrifft

Kurze Antwort

Richtig ist: den Jagdausübungsberechtigten und den Inhaber einer entgeltlichen Jagderlaubnis.

  • A)nur den Jagdausübungsberechtigten
  • B)nur den Jagdaufseher
  • C)nur den Inhaber einer entgeltlichen Jagderlaubnis
  • D)den Jagdaufseher und den Inhaber einer entgeltlichen Jagderlaubnis
  • E)den Jagdausübungsberechtigten und den Inhaber einer entgeltlichen Jagderlaubnis.

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