Saarland1: JagdrechtSL-SL1-61-2025

Die Fläche, auf der einem Jäger die Jagdausübung gestattet ist, muss dieser unverzüglich in den Jagdschein eintragen lassen. Diese Vorschrift betrifft

Kurze Antwort

Die Vorschrift betrifft den Jagdausübungsberechtigten und den Inhaber einer entgeltlichen Jagderlaubnis.

  • A)nur den Jagdausübungsberechtigten
  • B)nur den Jagdaufseher
  • C)nur den Inhaber einer entgeltlichen Jagderlaubnis
  • D)den Jagdaufseher und den Inhaber einer entgeltlichen Jagderlaubnis
  • E)den Jagdausübungsberechtigten und den Inhaber einer entgeltlichen Jagderlaubnis.
Erklärung

Jagdpächter, Mit- und Unterpächter sowie Inhaber einer entgeltlichen Jagderlaubnis müssen die ihnen zustehenden Jagdflächen in den Jagdschein eintragen lassen. Für unentgeltliche Jagderlaubnisse gilt diese Eintragungspflicht grundsätzlich nicht.

Jägerprüfung Saarland – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten