Kurze Antwort
Die gesetzlichen Voraussetzungen der Notwehr sind im Bürgerlichen Gesetzbuch und im Strafgesetzbuch geregelt.
Maßgeblich sind insbesondere § 227 BGB und § 32 StGB. Notwehr ist die erforderliche Verteidigung gegen einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff.
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