Saarland1: JagdrechtSL-SL1-95-2025

Die Jagd ruht

Kurze Antwort

Richtig ist: in befriedeten Bezirken und auf Grundflächen, die zu keinem Jagdbezirk gehören.

  • A)in befriedeten Bezirken und auf Grundflächen, die zu keinem Jagdbezirk gehören
  • B)auf stehenden Gewässern
  • C)auf fließenden Gewässern
  • D)grundsätzlich in allen Naturschutzgebieten
  • E)auf allen Feldwegen, auf denen land- und forstwirtschaftlicher Anliegerverkehr erlaubt ist.

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