Saarland1: JagdrechtSL-SL1-192-2025

Die Teilung gemeinschaftlicher Jagdbezirke in mehrere selbständige Jagdbezirke kann zugelassen werden, sofern jeder Teil die Mindestgröße aufweist von

Kurze Antwort

Richtig ist: 250 ha.

  • A)150 ha
  • B)200 ha
  • C)250 ha
  • D)300 ha
  • E)350 ha.

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