Saarland1: JagdrechtSL-SL1-195-2025

Die Verpachtung eines Teiles eines Jagdbezirkes ist nur zulässig, wenn sowohl der verpachtete als auch der verbleibende Teil bei Eigenjagdbezirken mindestens eine Größe hat von

Kurze Antwort

Richtig ist: 75 ha.

  • A)75 ha
  • B)81,755 ha
  • C)150 ha
  • D)250 ha
  • E)300 ha.

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