Saarland1: JagdrechtSL-SL1-49-2025

Die vorläufige Festnahme ist geregelt

Kurze Antwort

Die vorläufige Festnahme ist in der Strafprozessordnung geregelt.

  • A)im Bundesjagdgesetz
  • B)im Saarländischen Jagdgesetz
  • C)im Strafgesetzbuch
  • D)in der Strafprozessordnung
  • E)im Grundgesetz.
Erklärung

Nach § 127 Abs. 1 StPO darf eine Person, die auf frischer Tat betroffen oder verfolgt wird, unter bestimmten Voraussetzungen von jedermann vorläufig festgenommen werden.

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