Saarland1: JagdrechtSL-SL1-117-2025

Ein Beerensammler erschlägt im Verteidigungsnotstand einen Fuchs. Darf er sich den Fuchs aneignen?

Kurze Antwort

Richtig ist: nein.

  • A)Ja
  • B)nein
  • C)ja, aber nur, wenn der Fuchs eindeutig tollwutverdächtig ist
  • D)ja, aber nur, wenn die Jagdgenossenschaft ihm dies erlaubt
  • E)ja, aber nur, wenn er diesen Vorfall der Polizeibehörde anzeigt.

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