Saarland1: JagdrechtSL-SL1-174-2025

Ein beschossenes und offensichtlich schwerkrankes Stück Schalenwild flüchtet von einem saarländischen Revier in ein französisches. Welche Wildfolge gilt?

Kurze Antwort

Gar keine Wildfolge; beim Grenzübertritt in ein ausländisches Jagdgebiet findet keine gesetzliche Wildfolge Anwendung.

  • A)Gar keine Wildfolge
  • B)die deutsche Wildfolge
  • C)die französische Wildfolge
  • D)die zwischen den benachbarten Jagdausübungsberechtigten schriftlich oder mündlich vereinbarte Wildfolge
  • E)nur die zwischen den benachbarten Jagdausübungsberechtigten schriftlich vereinbarte Wildfolge.
Erklärung

Wildfolge-Regelungen gelten nur innerhalb deutscher Jagdbezirke und der jeweiligen Landesjagdgesetze. Wechselt krankgeschossenes Schalenwild ins Ausland, endet die Nachsuche an der Staatsgrenze; weitere Maßnahmen obliegen den zuständigen Stellen des Nachbarstaates.

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