Kurze Antwort
Gar keine Wildfolge; beim Grenzübertritt in ein ausländisches Jagdgebiet findet keine gesetzliche Wildfolge Anwendung.
Wildfolge-Regelungen gelten nur innerhalb deutscher Jagdbezirke und der jeweiligen Landesjagdgesetze. Wechselt krankgeschossenes Schalenwild ins Ausland, endet die Nachsuche an der Staatsgrenze; weitere Maßnahmen obliegen den zuständigen Stellen des Nachbarstaates.
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