Saarland1: JagdrechtSL-SL1-47-2025

Ein Deutscher - wohnhaft in Deutschland - hat in Dänemark die Jägerprüfung abgelegt und besitzt einen dänischen Jahresjagdschein. Er will in Deutschland jagen.

Kurze Antwort

Richtig ist: er muss die deutsche Jägerprüfung ablegen und einen deutschen Jagdschein erwerben.

  • A)Er darf mit dem dänischen Jagdschein in Deutschland jagen
  • B)er darf in Deutschland nur einen Ausländerjagdschein erhalten
  • C)er muss die deutsche Jägerprüfung ablegen und einen deutschen Jagdschein erwerben
  • D)er kann den dänischen Jagdschein in einen deutschen Jahresjagdschein umschreiben lassen
  • E)er darf Tagesjagdscheine erwerben.

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