Saarland3: Jagdbetrieb & JagdhundeSL-SL3-51-2025

Ein erlegtes, von Rachenbremsen befallenes Stück Rehwild

Kurze Antwort

Ein erlegtes, von Rachenbremsen befallenes Stück Rehwild ist in der Regel genusstauglich.

  • A)ist i.d.R. genusstauglich
  • B)wird als Fallwild in der Abschussliste eingetragen
  • C)darf nur noch für den Eigenverbrauch verwendet werden
  • D)muss stets der amtlichen Fleischuntersuchung zugeführt werden
  • E)ist nicht mehr für den menschlichen Verzehr geeignet.
Erklärung

Ein Rachenbremsenbefall beeinträchtigt die Genusstauglichkeit des Wildbrets grundsätzlich nicht, sofern keine weiteren bedenklichen Merkmale oder Veränderungen vorliegen.

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