Kurze Antwort
Im Saarland darf ein notwendiger Fangschuss auf Schalenwild mit Schrot oder Posten nur abgegeben werden, wenn dies aus Sicherheitsgründen angebracht ist.
Schrot oder Posten sind grundsätzlich nicht für den Fangschuss auf Schalenwild vorgesehen. Ihre Verwendung ist hier ausschließlich aus Sicherheitsgründen zulässig.
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