Saarland5: WaffenSL-SL5-130-2025

Ein eventuell notwendiger Fangschuss auf Schalenwild darf im Saarland mit Schrot oder Posten

Kurze Antwort

Im Saarland darf ein notwendiger Fangschuss auf Schalenwild mit Schrot oder Posten nur abgegeben werden, wenn dies aus Sicherheitsgründen angebracht ist.

  • A)bei jeder Gelegenheit ausgeführt werden
  • B)nur auf Stücke bis 20 kg Lebendgewicht abgegeben werden
  • C)nur mit Magnum-Schrotpatronen abgegeben werden
  • D)nur ausgeführt werden, wenn dies aus Sicherheitsgründen angebracht ist
  • E)nie abgegeben werden.
Erklärung

Schrot oder Posten sind grundsätzlich nicht für den Fangschuss auf Schalenwild vorgesehen. Ihre Verwendung ist hier ausschließlich aus Sicherheitsgründen zulässig.

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