Saarland5: WaffenSL-SL5-130-2025

Ein eventuell notwendiger Fangschuss auf Schalenwild darf im Saarland mit Schrot oder Posten

Kurze Antwort

Richtig ist: nur ausgeführt werden, wenn dies aus Sicherheitsgründen angebracht ist.

  • A)bei jeder Gelegenheit ausgeführt werden
  • B)nur auf Stücke bis 20 kg Lebendgewicht abgegeben werden
  • C)nur mit Magnum-Schrotpatronen abgegeben werden
  • D)nur ausgeführt werden, wenn dies aus Sicherheitsgründen angebracht ist
  • E)nie abgegeben werden.

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