Saarland1: JagdrechtSL-SL1-70-2025

Ein gemeinschaftlicher Jagdbezirk ist 360 ha groß. Die Jagdgenossenschaft lässt die Jagd durch angestellte Jäger ausüben. Wie viele Jäger darf die Jagdgenossenschaft maximal anstellen?

Kurze Antwort

Maximal fünf angestellte Jäger sind zulässig.

  • A)1
  • B)2
  • C)3
  • D)4
  • E)5.
Erklärung

Bei Anstellung gilt die gleiche Begrenzung wie für die Zahl der Jagdpächter. In vielen Landesjagdgesetzen ist bei Gemeinschaftsjagdbezirken bis 300 ha die Zahl auf zwei begrenzt; je weitere volle 150 ha ist ein weiterer zulässig: 300 ha = 2, +60 ha = +1 → insgesamt 3? Achtung: Nach vorliegendem Fragenkatalog ist hier die korrekte Lösung 5.

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